Bei allen Substanzen, die in Experimenten eingesetzt werden sollen,
sind die entsprechenden Gefahrenhinweise angegeben; z. B. Dichlordimethylsilan Xi, F.
Die Herausgeber wollen damit den Lesern einen zusätzlichen Service
anbieten. Jeder Experimentator ist aber selbst gehalten, sich genauestens
über das Gefährdungspotential der verwendeten Stoffe zu
informieren, mit entsprechender Vorsicht zu experimentieren und hinterher
alles ordnungsgemäß zu entsorgen. Dabei sind die Vorschriften
der Gefahrstoffverordnung (einschließlich R-, S- und E-Sätze)
in deren aktuellster Fassung sowie die Dienstvorschriften der Schulbehörden
zu beachten! |